Qualitätskontrollprüfungen
Qualitätskontrollprüfungen ...
... gemäß § 57a WPO sind wir als Qualitätskontrollprüfer für andere Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-prüfungsgesellschaften registriert.
Die bei uns durchgeführte Qualitäts-kontrollprüfung nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung (WPO) haben wir erfolgreich bestanden und verfügen über die entsprechende Teilnahmebescheinigung.