Anmeldung bei der Landesärztekammer nach dem Examen
Die Tatsache, daß man sich nach dem Examen bei der Ärztekammer anmelden muß, ist unter den Studenten und Absolventen relativ unbekannt und wird eigentlich nur durch "mündl. Überlieferung" weitergegeben. Um hier Abhilfe zu schaffen, möchten wir den Absolventen folgende Informationen in Absprache mit der Ärzteschaft Heidelberg zur Verfügung stellen:
"Ärzte/innen, die im Bereich der Bezirksärztekammer Nordbaden tätig bzw. wohnhaft sind, sind verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Beginn der beruflichen Tätigkeit oder - wenn keine berufliche Tätigkeit besteht - bei Wohnsitz in diesem Bereich bei der Kammer anzumelden."
Absolventen denen das Zeugnis beim Ball überreicht wird und die dabei den Zeitraum eines Monats überschreiten sollten, haben keinen Nachteil.
Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung im Original vorzulegen:
- Approbation / Berufserlaubnis
- Zeugnis des 3. Staats-/"Hammer"examens (kann nachgereicht werden)
- falls promoviert: Promotionsurkunde
- 2 identische Paßbilder für den Arztausweis
Ferner sollte für die Anmeldung ca. eine halbe Stunde Zeit eingeplant werden - die beste Zeit zum Anmelden ist vormittags.
Für den Bereich Heidelberg kann die Anmeldung im Büro der Ärzteschaft Heidelberg duchgeführt werden. (Details siehe nebenstehend).
Weitere Ärzteschaften im Bereich der Bezirksärztekammer Nordbaden:
Ärzteschaft Karlsruhe,
Keßlerstr. 1,
76185 Karlsruhe,
Tel. 0721/5961-118
Ärzteschaft Mannheim,
Joseph-Meyer-Str. 17,
68167 Mannheim,
Tel. 0621/3379-143
Ärzteschaft Enzkreis,
Simmlerstr. 4,
75172 Pforzheim,
Tel. 07231/351811
Anmeldung
- Für den Bereich Heidelberg kann die Anmeldung im Büro der Ärzteschaft Heidelberg duchgeführt werden:
- Mannheimer Straße 1
- 69115 Heidelberg
- Telefon (06221) 65 86 32
- Telefax (06221) 5388-225
Sprechzeiten
- Mo-Do 8:00-13:00 Uhr
- Fr. 8:00-12:00 Uhr
- Für die Anmeldung bitte nur VORMITTAGS